Aktuelles

 

Grundkurs für neue Mesnerinnen und Mesner

Sie sind in den ersten drei Jahren Ihres Mesnerdienstes?
Informationen, Termine und Unterlagen zum Grundkurs für Mesnerinnen und Mesner finden Sie unter 

https://www.mesner-fr.de/downloads/anmeldung-zum-einfuehrungskurs/

 

 

Delegiertenversammlung am 28. Oktober 2026
mit Neuwahlen der Diözesanvorstandschaft des Mesnerverbandes
in der Erzdiözese Freiburg.


 Laut Satzung des Mesnerverbandes in der Erzdiözese Freiburg findet alle vier Jahre eine Delegiertenversammlung statt.
Im Namen des Vorstandes darf ich Sie zu diesem Tag einladen.

Wir beginnen um 10.00Uhr mit der Eucharistiefeier in der Konviktskirche (Ecke Schoferstraße/Herrenstraße). 
 Anschließend wird die Versammlung um 11.15Uhr in der Aula des Collegium Borromaeum eröffnet.
Im Rahmen der Delegiertenversammlung wird auch der geschäftsführende Vorstand neu gewählt. Die Diözesanleiterin Barbara Janka, die stellvertretende Diözesanleiterin Beatrix Vetter und Kassier Gerhard Kaiser verzichten nach langjähriger Tätigkeit in der Vorstandschaft auf eine erneute Kandidatur.


 Gewählt werden:


Diözesanleiter/in 
stellvertretende/r Diözesanleiter/in 
Kassierer/in 
Schriftführer/in 
bis zu vier Beisitzer/innen 
zwei Kassenprüfer/innen
 
Der Wahlvorstand des Mesnerverbandes bittet darum, geeignete Mesnerinnen und Mesner, die dem Mesnerverband in der Erzdiözese Freiburg angehören, vorzuschlagen.
Mit den Wahlvorschlägen muss auch die schriftliche Zustimmung der Kandidatinnen und Kandidaten eingereicht werden. Die Vorschläge müssen bis spätestens 15. September 2026 schriftlich eingegangen sein.
 
Die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten mit Unterschrift senden Sie bitte bis zum 15. September 2026 an:
Mesnerverband@gmx.de
oder an 
Barbara Janka
Oststr.1/1
75031 Eppingen-Richen
 
Mesnerinnen und Mesner, die dem Mesnerverband angehören, können sich auch selbst vorschlagen. Auch am Delegiertentag können noch Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen werden.
Alle Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag persönlich anwesend sein.
 Anträge richten sich  nach § 9 und § 10. Anträge, die bei der Delegiertenversammlung behandelt werden sollen, sind spätestens 14 Tage vor Beginn des Delegiertentages schriftlich beim geschäftsführenden Vorstand einzureichen. Später eingereichte Anträge können nur behandelt werden, wenn zwei Drittel der Anwesenden ihrer Behandlung zustimmen.
Urkunden, die bis Oktober ausgestellt werden sollen, bitten wir mit der entsprechenden Vorlage anzumelden. Diese werden dann zum Delegiertentag mitgebracht.
Einladung, Programm und weitere Informationen folgen.


 Barbara Janka
Diözesanleiterin